Forschungsstelle für Personalschriften Marburg

Johann Apel (1592-1627)

01.09.2011

Kategorie: Leben in Leichenpredigten

Von: Ulrike Ludwig

Des gerechten Habels jämmerliche Entleibung – Leichenpredigten auf Duellanten als Medien eines Rechtstransfers

Fechtende adlige Studenten [1/3]

Im Jahre 1628 erschien in Leipzig eine Leichenpredigt auf Johann Apel. 1592 in Leipzig geboren, hatte er in seiner Heimatstadt studiert, später als Präzeptor und Gerichtsverwalter gearbeitet, war im kurfürstlich sächsischen Amt Schkeuditz Gerichtsschreiber gewesen und schließlich als Musterschreiber in königlich dänische Dienste getreten. Er starb im August 1627 in Frohburg, und sein Tod ereilte ihn, wie es im Titel der Leichenpredigt heißt, in einem duello.[1] Auf den ersten Blick mag dies alles wenig bemerkenswert erscheinen. Fragt man aber nach den Anfängen des Duells im Alten Reich, erlangt diese Leichenpredigt einige Prominenz.

Es ist wohl weitgehend bekannt, dass das Duell nicht vor dem frühen 17. Jahrhundert im Alten Reich auftauchte – zumindest wenn man als Duell nicht einfach jede zweikampfähnliche Auseinandersetzung versteht, sondern eine bereits zeitgenössisch als besonders begriffene Praktik, die auch mit dem Wort Duell als spezifischer Bezeichnung dieses Handelns verknüpft war. Die Anfänge des so verstandenen Duells lassen sich in höfisch-städtischen Kreisen Italiens und Frankreichs um 1500 verorten. Von hier aus breitete sich die Idee des Duells im Laufe des 16. und frühen 17. Jahrhunderts im christlichen Kulturkreis aus - nach und nach lässt sich eine Duellkultur in Spanien und England, in Skandinavien und in den Niederlanden und zeitlich etwas versetzt schließlich auch in Nordamerika und Russland nachweisen. Für das Alte Reich wird angenommen, dass sich das Duell hier während des Dreißigjährigen Krieges etablieren konnte. Die bisherige Forschung ging davon aus, dass spätestens seit den 1640er und 1650er Jahren das Duell als Verhaltensweise in bestimmten Kreisen fest verankert war, da für diesen Zeitraum eine zunehmende Zahl einschlägiger Duellmandate auf territorialer und (reichs-)städtischer Ebene nachzuweisen ist.[2] Noch weitgehend unklar war aber bislang, wie Vorstellungen über das Duell die Alpen überquerten. Ein etwa für England nachgewiesener Kulturtransfer durch die Rezeption und Übersetzung französischer, italienischer oder spanischer Duellschriften, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts gerade in adligen Kreisen dieser Länder zunehmende Verbreitung fanden, kann für den deutschsprachigen Raum ausgeschlossen werden.

Vermutet wurde daher, dass vor allem individuelle Transfers für die Verbreitung des Duells bedeutsam waren - etwa durch Adlige auf ihren Kavalierstouren, deutsche Militärs auf den Kriegsschauplätzen Europas oder beispielsweise durch französische, spanische und italienische Truppen im Alten Reich. Dies ist durchaus plausibel, allerdings fehlen bislang weitgehend die Belege hierfür. Und auch wenn sich bereits sporadisch seit dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts einzelne Duellmandate finden lassen, in deren Arengen immer wieder auf die zunehmende Zahl der Duelle verwiesen wurde, so geben doch bis etwa zur Mitte des 17. Jahrhunderts die Gerichtsakten keine Duelle preis.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Bedeutung, wieso sich Apel 1627 nicht nur duellierte, sondern auch ihm zu Ehren eine Leichenpredigt gehalten wurde. Denn festzuhalten bleibt: Zu diesem Zeitpunkt ist weder in Kursachsen noch im Alten Reich von einer etablierten Duellkultur auszugehen. Vielmehr kann die Leichenpredigt auf den Musterschreiber Apel als einer der frühesten Belege dafür gelten, dass man von Duellen wusste und der Begriff Duell im deutschen Sprachraum angekommen war.

Mit welchem Land der Verfasser Adam Fus Duelle in Verbindung brachte, zeigt schon ein erster Blick in die Leichenpredigt. Hier heißt es bereits ganz am Anfang, nachdem mit Verweis auf 1. Mose, 8-10 das Thema der Predigt - der Brudermord von Kain an Abel - vorgestellt worden war, dass die Krone Frankreichs für ihr konsequentes Vorgehen gegen das Balgen bekannt sei. Erst jüngst hätte man aus der wöchentlichen Zeitung von zwei fürnehmen Herren erfahren, die miteinander gekämpft hätten und zur Strafe - und obwohl niemand verletzt worden war -, dem Scharfrichter übergeben worden waren und schließlich vber die Klinge springen mussten.[3] Unklar bleibt, um welche Zeitungsmeldung es sich handelte. Doch wichtig ist vor allem der Verweis auf Frankreich. Denn es sind gerade Frankreich und die dort 1602 und 1609 erlassenen Mandate gegen das Duellieren, die von deutschen Autoren rezipiert wurden und dies zunächst und in erster Linie von lutherischen Theologen wie etwa Adam Fus!

War bei Adam Fus von den französischen Mandaten nur indirekt die Rede, so finden sich in anderen Predigten Zusammenfassungen der wesentlichen inhaltlichen Punkte oder sogar Teilabdrucke dieser Mandate. So etwa in den Leichenpredigten auf Tessen von Parsow[4] (gest. 1614) oder auf den Junker Heinrich von Platen[5] (gest. 1620). Besonders prominent wurde auf die Mandate auch in zwei Bußpredigten dieser Zeit verwiesen: Zum einen im "Fried Bott" von Matthias Hafenreffer, der 1613 in Straßburg und in zweiter Auflage 1615 in Stettin erschien,[6] zum anderen in der 1625 in Leipzig gedruckte Predigt von Zachäus Faber gegen das Ausfordern, Balgen und Duellieren.[7] Gemeinsamer Nenner all dieser Buß- und Leichenpredigten gegen das Duellieren war, dass sie sich mit tödlich verlaufenden Ehrkonflikten befassten und zur Umkehr aufriefen.

Apels gewaltsamer Tod bot Pfarrer Adam Fus also einen willkommenen Anlass, gegen gewaltsam ausgetragene Ehrkonflikte zu wettern. Zwar wurde Apel von Fus zu Gute gehalten, dass er den Kampff/ darinnen er durchstochen worden/ nicht angefangen/ sondern erst auff seines Gegentheils instendiges Begehren sich darzu gestellet, doch dieser Umstand konnte sein Handeln freilich für dem Göttlichen Gericht/ keines weges entschüldigen vnd rechtsprechen. Denn, so Fus, wenn jemand in seiner Ehre geschändet sei, so solle er es Gott klagen und Schutz bei der Obrigkeit suchen, aber nicht selbst das Rachschwert in die Hand nehmen.[8] Und so ermahnte Fus seine Zuhörern dann auch immer wieder: Hütet euch demnach/ geliebte Zuhörer/ hütet euch/ vnd vmb Gottes willen bitte ich/ hütet euch für Mord vnd Todtschlag. Ausser der vnvermeidlichen Notwehr vnd rechtmessigen Kriegen vnd Zügen nemet ja niemand das Leben.[9] Auch wenn man nicht zum Mordthäter wurde und sich machet dadurch verlustig des Reichs Gottes/ vnd des ewigen Lebens, sondern im Kampf unterlag und starb, stand es nicht besser um das Seelenheil. Denn, so Fus, auch der Sterbende musste befürchten, dass er wegen der vnbereweten Sünden mit der Seelen zum Satan/ in ewige Pein vnd Qual in die Hölle fährt.[10]

Nun gehörten Mahnungen zu schiedlichem und friedlichem Verhalten, um der Seelen Seligkeit nicht zu gefährden, durchaus zum Tagesgeschäft von Pastoren und dies nicht erst seit dem frühen 17. Jahrhundert. Neu war jedoch, dieses Verhalten im Fall von gewaltsam ausgetragenen Ehrkonflikten als Duell zu bezeichnen. Dass es sich dabei zunächst nur um eine Übernahme des Begriffs handelte, zeigt bereits die Leichenpredigt auf Apel. Zwar wurde auf dem Titelblatt vermerkt, das er in einem Duell starb. Dieser Begriff fällt jedoch weder in der Predigt noch in der Personalia; dort ist vielmehr von balgen, raufen und kämpfen die Rede.

Doch hier werden nicht nur ganz unterschiedlicher Begriffe synonym gebraucht; vielmehr erscheint auch die damit bezeichnete Sache keineswegs als etwas Neues. Nirgends im Text wird erkennbar, dass Duelle als genuin neue Praktik verstanden wurden, deren Etablierung es nun durch Mahnungen an die Gemeinschaft der Gläubigen abzuwenden galt. Vielmehr zeigt sich in der Predigt von Fus wie auch in den anderen frühen Buß- und Leichenpredigten, die sich gegen Duelle wandten, dass man nicht vor etwas Unbekanntem, Fremdem warnte, sondern eine altbekannte Sache einen neuen Namen erhielt. Doch das impliziert wiederum, dass das Duell nicht als fertige Praktik einer bestimmten gesellschaftlichen Formation über die Alpen kam, sondern anfangs wohl in erster Linie aus den französischen Mandaten gegen das Duell ein Begriff übernommen und zunächst einmal als eine weitere Bezeichnung für bereits zuvor existente Konfliktformen genutzt wurde.[11]

Durch die Predigten gegen das Duell wurde damit nicht nur eine altbekannte Sache neu benannt, die Pfarrer trugen mit den Predigten letztlich das Ihre dazu bei, das neue Etikett ‚Duell‛ für gewaltsam ausgetragene Ehrkonflikte bekannt und populär zu machen. Und indem die Theologen immer wieder auf das ‚Vorbild‘ Frankreich verwiesen, mahnten sie letztlich nicht nur die Gemeinde, sondern ebenso die Obrigkeit des Landes. Denn in deren Macht stand es, sich mit dem Erlass neuer Gesetze (analog den Erlassen des Königs von Frankreich) gegen das Duellieren, Balgen und Raufen zu stellen.

Johannes Apel dürfte hingegen kaum mit dem Wissen gestorben sein, dass sein Tod und die Leichenpredigt auf ihn einmal als Beleg für die Anfänge des Duells im Alten Reich genutzt würden. Apel starb wahrscheinlich noch nicht einmal mit dem Wissen, was ein Duell überhaupt war, denn dieses Etikett dürfte Pfarrer Fus beigesteuert haben. Und Apel starb - entgegen der eigentlichen Botschaft der Leichenpredigt auf ihn - doch noch einen guten Tod. Denn er hatte Zeit fürs Sterben, da er erst knapp drei Tage nach dem Kampf seinen Verletzungen erlag. Zuvor hatte er gemeinsam mit Fus gebetet, seine Sünden bereut und war schließlich in ernster Busse/ vnd starckem Glauben an seinen Erlöser Christum Jesum/ sanft vnd selig verschieden.[12] Dieser letztlich selige Tod, den Adam Fus der Gemeinde präsentierte, mag angesichts der Mahnungen, die die ganze Leichenpredigt beherrschen, etwas verwundern. Aber auch in diesem Punkt kann die Leichenpredigt für Apel als frühes Beispiel einer ganzen Reihe von Leichenpredigten auf Duellanten gelten: So sehr die Pfarrer darin auch wetterten und vor dem unseligen Ende der Kontrahenten warnten - unter jenen, denen in einer Leichenpredigt gedacht wurde, finden sich letztlich doch immer selig gestorbene Duellanten.[13]

 

Dr. ULRIKE LUDWIG ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Technischen Universität Dresden. Die Autorin leitet zudem das an der TU Dresden angesiedelte DFG-Projekt "Adlige Beamte. Selbst - und Fremdbilder einer Sozialformation zwischen Stand und Funktion (1550-1750)."

 

Bestand: Forschungsbibliothek Gotha
Signatur:
LP E 8° III, 00024 (22)

 

Anmerkungen:

[1] Adam Fus, Des gerechten Habels jämmerliche Entleibung [...] Sampt einer kurtzen vnd Schriftmässigen Abmahnung von dem jetziger Zeit leider allzugemeinen Balgen. Bey dem ansehnlichen vnd Volckreichen Leichenbegängniß Des weiland Ehrnvesten vnd Wolgelarten Herrn Johann Apels [...] Welcher den 18. Aug. Anno 1627. zu Froburgk/ in einem duello, tödtlich verwundet worden [...], Leipzig 1628, Titelblatt (VD17 39:105275A). Der Druck ist unpaginiert. Zur Erleichterung der Zitatnachweise erfolgen diese daher unter Angabe der entsprechenden Bogenzählung.

[2] So beispielsweise das Duelledikt der Reichsstadt Lübeck (1645); das Duellmandat von Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha (und Altenburg) (1646); das Edict wider das Ausfordern, Rauffen, Balgen und Kugelnwechseln von Herzog August II. von Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel (1646); das Duelledikt von Herzog Adolf Friedrich I. zu Mecklenburg-Schwerin (1646); das erste kurbrandenburgische Duellmandat (1652) und das kursächsische Duellmandat (1653).

[3] Fus, Entleibung (wie Anm. 1), Bl. A3r.

[4] Lucas Bacmeister, Leichpredigt/ Bey der Volckreichen vnd ansehnlichen Begrebnuß des Weiland Edlen/ Gestrengen vnd Ehrenuesten Tessen von Parsow/ Fürstlichen Mecklenburgischen bestalten Obristen vnd geheimen Rath/ auff Parsow vnd Vpall Erbgesessen. Den 27. Septembris dieses 1614. Jahrs zu Güstrow in der Thumbkirchen gehalten, Rostock 1614 (VD17 23:262311V), Digitalisat der Staatsbibliothek zu Berlin-Preußischer Kulturbesitz, PURL (Werk): http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00004D0C00000000 (Zugriff: 22.08.2011). Ein Extract des französischen Duelledikts ist abgedruckt auf den Bl. F2v-F3v.

[5] Friedrich Balduin, Christlicher Unterricht/ Vom Balgen/ Auß Heiliger Göttlicher Schrifft genommen/ Vnd Bey Adelichem Leichbegräbnüß des weiland Edlen gestrengen und Ehrenvesten Junckern Henrich Platen/ Welcher im Jahr Christi 1620. den 29. Augusti tödlich verwundet worden/ vnd den 3. Septemb. selig vnd im HERRN verschieden ist. Zuvörderst jungen Leuten zur Nachrichtung/ vnd den Betrübten zum Trost in der Pfarrkirchen zu Wittenberg den 7. Septemb. 1620 gethan, Wittenberg 1620, hier zum franzöischen Duelledikt Bl. C2v; Digitalisat des Drucks (VD17 39:108135G) durch die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, PURL (Werk): http://digital.slub-dresden.de/id448838761 (Zugriff: 22.08.2011).

[6] Matthias Hafenreffer, Fried Bott/ das ist/ Ernstliche Erinnerung auß Gottes Wort/ daß wir Christen vnd Kinder Gottes/ friedlich vnd einig miteinander leben/ vnd keiner den andern mit Worten oder Waffen freventlichen verletzen solle / Publ. und gepredigt [...], Tübingen 1613 (VD17 23:631624L); Ders., Fried Bott/ Das ist: Ernstliche Erinnerung auß Gottes Wort/ daß wir Christen und Kinder Gottes/ friedlich und einig miteinander leben [...] / Publicirt und gepredigt/ auff den Newen Jahrs Tag Anno 1613. in der Stifftskirch zu Tübingen [...] Neben beygefügten Edict Königlicher Maj. in Franckreich und Navarren/ [et]c. Den Hochschädlichen/ Unchristlichen Mißbrauch des Kämpffens und Balgens/ Mann gegen Mann/ betreffend: So bey dem Parlement zu Pariß/ den 27. Junij Anno 1609. eröffnet und publicirt worden, Stettin 1615 (VD17 23:289599F), Digitalisat der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Permalink (Werk): http://diglib.hab.de/drucke/40-1-pol-6s/start.htm (Zugriff: 22.08.2011).

[7] Zachaeus Faber, Antimonomachia (gr.) Was von den Mörderischen provociren, Außfodern / Balgen / Stechen vnd Kugelwechseln der heutigen verblendeten vnd verstockten Welt-Belials- vnd Mordkinderzu halten? [...], Leipzig 1625 (VD17 3:303221H).

[8] Fus, Entleibung (wie Anm. 1), Bl. A4v.

[9] Ebd., Bl. C4v.

[10] Ebd., Bl. A4r.

[11] Ausführlich hierzu Ulrike Ludwig, Das Recht als Medium des Transfers. Die Ausbreitung des Duells im Alten Reich, in: Dies./Barbara Krug-Richter/Gerd Schwerhoff (Hg.), Das Duell. Ehrenkämpfe vom Mittelalter bis zur Moderne, Konstanz 2011 (in Vorbereitung).

[12] Fus, Entleibung (wie Anm. 1), Titelblatt.

[13] Alexander Kästner, Unzweifelhaft ein seliger Tod! Überlegungen zur Darstellung des Sterbens von Duellanten in protestantischen Leichenpredigten, in: Ludwig/Krug-Richter/Schwerhoff (Hg.), Duell (wie Anm. 11).

 

Erläuterung zu den Abbildungen:

Das Ideal eines gewaltsamen Habitus bestand im Alten Reich bereits vor dem Einzug des Duells. Gerade unter jungen Männern wurde Gewalt in mehr oder weniger spielerischen Formen praktiziert und inszeniert. Abb.1 zeigt zwei fechtende adlige Studenten, die - versehen mit einem frechen Spruch - um 1590 als Erinnerung an die gemeinsame Studienzeit in ein Stammbuch gezeichnet wurden. Wie sehr der Typus des 'liederlichen' Studenten mit einem gewaltsamen Auftreten verbunden blieb, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass sich der Typus des 'raufenden Studenten' als eigenes Bildmotiv etablierte. Abb. 2 zeigt das Motiv in einer Version des Nürnberger Kupferstechers Johann Georg Puschner d.Ä. (1680-1749). Das Blatt ist Teil einer Serie, in der neben dem raufenden auch der tanzende, der desperate oder der saufende Student als Bildmotiv zu finden sind. Eine engere Verknüpfung von Duell und studentischer Kultur entstand hingegen erst nach und nach im Laufe des 18. Jahrhunderts.

 

Zitierweise: Ulrike Ludwig, Johann Apel (1592-1627). Des gerechten Habels jämmerliche Entleibung – Leichenpredigten auf Duellanten als Medien eines Rechtstransfers, in: Leben in Leichenpredigten 09/2011, hg. von der Forschungsstelle für Personalschriften, Marburg, Online-Ausgabe: <http://www.personalschriften.de/leichenpredigten/artikelserien/artikelansicht/details/johann-apel-1592-1627.html>

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