Forschungsstelle für Personalschriften Marburg

Erfasste Daten

Aus jedem Katalogeintrag werden - sofern vorhanden - für GESA folgende Daten erhoben:

  • Nachname und Vorname(n) der/des Verstorbenen
  • Geburtsname und Witwenname(n) einer verheirateten Verstorbenen
  • Nachname und Vorname(n) des im Katalogeintrag zuerst genannten Verfassers
  • Todesjahr der/des Verstorbenen
  • Erscheinungsjahr der Leichenpredigt oder sonstigen Trauerschrift
  • Druckort, wenn dieser fehlt, der Sterbe- oder Beerdigungsort
  • Eine Identifikation des Eintrages in der jeweiligen Sammlung ermöglichen:
    • Standortangabe mit Adresse der jeweiligen Institution
    • Signatur
    • Bibliographischer Katalognachweis

Weibliche verheiratete Verstorbene erscheinen in GESA unter dem Nachnamen ihres letzten Ehemannes. Witwennamen werden in der Reihenfolge der Witwenschaft erfasst. Bei männlichen Verstorbenen erscheinen auch Bei- und/oder Zweitnamen in der Datenbank. Das gilt vor allem für geistliche Würdenträger, deren ursprünglicher Familienname daher in GESA recherchierbar ist, sofern er im jeweiligen Katalog genannt wird, also beispielsweise Graf von Schönborn bei Lothar Franz Erzbischof von Mainz. Die Personennamen werden nicht normiert, sondern in der Schreibweise des jeweiligen Kataloges aufgenommen. Die bei der Online-Recherche in GESA zur Verfügung stehenden Namensindizes und phonetischen Suchalgorithmen erleichtern das Auffinden der verschiedenen Schreibweisen eines Namens.

Eine Referenzierung der Verstorbenen mit den ihnen entsprechenden Datensätzen in der Gemeinsamen Normdatei (GND) wird laufend ergänzt. Mittlerweile sind rund 66 Prozent der GESA-Datensätze mit weiterführenden Informationen in anderen biographischen Datenbanken verknüpft.