Forschungsstelle für Personalschriften Marburg

Neuer Leichenpredigtenbestand in GESA

23.07.2009

Kategorie: Nachrichten

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255 handschriftliche Lebensläufe aus Leichenpredigten der Kirchgemeinde Zehren sind jetzt in GESA eingearbeitet und absofort recherchierbar.

Zu den handschriftlichen Lebensläufen aus Leichenpredigten der Kirchgemeinde Zehren:

Im Pfarrarchiv der Kirchgemeinde Zehren (Kirchenbezirk Meißen) liegen zwei Bände mit 255 handschriftlichen Lebensläufen aus Leichenpredigten der Jahre von 1819 bis 1852 vor. Die Leichenpredigten, deren geistlicher Teil sich nicht erhalten hat, wurden von Gottfried Lehmann verfasst, der von 1819 bis 1828 Diakon und von 1828 bis 1853 Pfarrer in Zehren war. Die Quellen liefern nicht nur umfassende Informationen für Genealogen, sondern sind auch hervorragend für sozialhistorische Untersuchungen geeignet, da sie das Leben und den Alltag sämtlicher Mitglieder der Kirchgemeinde widerspiegeln (Häußler, Gärtner, Bauern, Müller, Winzer, Handwerker und deren Familienangehörige). Die Angaben im Lebenslauf erfolgen nach einem festen Schema, das der Verfasser selbst in der Kirchenordnung der Kirchgemeinde Zehren vom Jahr 1828 (Pfarrarchiv Zehren, Akte 191) niedergelegt hat:

»Lebenslauf bei Leichenpredigten. Nötige Angaben:

  1. Name und Geburt - Name des Vaters und der Mutter - ihr Aufenthaltsort und Stand - Jahr und Datum der Geburt, Taufe und Paten
  2. ob die Person in ihrer Jugend gedienet - oder sie ein Handwerk erlernet
  3. wann und wen sie geheiratet hat - Jahr und Datum der Trauung
  4. ob und wieviel sie Kinder gezeuget - die verstorbenen Kinder werden nur nach ihrem ungefähren Alter und zwar ohne Namen aufgeführet; die lebenden Kinder aber werden nach der Ordnung ihres Alters und mit Namen aufgeführet und bei jedem bemerkt, ob und wann es geheiratet; ob und wieviel es Kinder gezeuget - wo sie wohnen; die Kindeskinder werden nur nach der Zahl und dem Geschlecht, aber ohne Namen angegeben, und bemerket, ob und wieviele von denselben wieder verstorben sind, ohne den Todestag namenhaft zu machen
  5. ob und wann etwa der Gatte verstorben, Jahr und Datum des Todestages und Begräbnisort
  6. ob sonst etwas wichtiges in ihrem Leben sich ereignet hat
  7. das Wesentliche von ihrem Christenthum
  8. Krankheit und erfolgtes Ende - Sterbestunde, Datum und Jahr - Dauer des Ehestandes - Dauer des Wittwenstandes - Anzahl der Kinder und Kindeskinder.«

Durch die letzten drei Punkte der Lebensläufe (6-8) entsteht auch eine gewisse charakterliche Darstellung des Verstorbenen bzw. eine Beschreibung besonderer Lebensumstände.

Die Zehrener Kirchenordnung von 1828 kennt vier Beisetzungsformen (Stille Beerdigung, Begräbnis mit Segen, Begräbnis mit Abdankung, Begräbnis mit Leichenpredigt und Abdankung).

Die Lebensläufe sind katalogisiert. Die Einsichtnahme und Überlassung von Kopien ist möglich.

 

Pfarrer Burkhard Nitzsche
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
OT Zehren
Bergstraße 11
01665 Diera-Zehren

Tel.: 03 52 47 / 500 10
Fax: 03 52 47 / 500 15

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