Forschungsstelle für Personalschriften Marburg

Divine Right, 'Courtly Reformation' or Contractarianism?

07.02.2013

Kategorie: Neuerscheinungen

Neuer Aufsatz von Ulrich Niggemann

Wilhelm III. von Oranien während seiner Landung in Brixham

In der halbjährlich in Warschau erscheinenden interdisziplinären Zeitschrift "Barok. Historia-Literatura-Sztuka", Band XVIII/1 (35) 2011 hat Dr. Ulrich Niggemann, Philipps-Universität Marburg, einen Beitrag über die Funeralschriften veröffentlicht, die anlässlich des Todes Wilhelms III. von England verfasst wurden.

Unter dem Titel "Divine Right, 'Courtly Reformation' or Contractarianism? Political and Theological Languages in the Funeral Sermons on King William III" stellt er die Funeralpredigten als eine wichtige Quelle vor, die, so der Autor, "Aufschluß gibt über politische Normen, Wertungen und Bilanzierungen des seit der Revolution von 1688/89 existierenden Settlement. Der vorliegende Aufsatz bemüht sich, die in den Funeralpredigten verwendeten politischen Sprachen zu identifizieren und damit Hinweise zu geben auf die in ihnen wirksamen ideologischen Muster.

Der Beitrag greift zunächst Tony Claydons Beobachtung auf, demzufolge in der wilhelmitischen Propaganda seit Ende Dezember 1688 eine Ideologie der ‘Courtly Reformation’ in den Mittelpunkt rückte. Eine solche Ideologie oder politische Sprache läßt sich in der Tat auch in den Funeralschriften nachweisen. Sie äußert sich nicht nur in dem Appell für eine ‘Reformation of Manners’, einer grundlegenden Neuausrichtung von Sitten und Moral an der Grundidee der Reformation, sondern auch in einem ausgeprägten Antikatholizismus und protestantischen Providentialismus.

Zugleich läßt sich jedoch feststellen, daß in den Funeralschriften durchaus andere Sprachen und Ideologien wirksam waren, die sich auf unterschiedliche Weise mit der ‘Courtly Reformation’ verbanden. So ließen sich so konträre Ideologien wie die an Robert Filmers Partriarchalismus ausgerichtete Divine-Right-Ideologie ebenso feststellen wie eine potentiell whiggistische und den Ideen John Lockes verwandte Kontrakttheorie. Interessanterweise konnten beide Ideologien problemlos mit einer Sprache der ‘Courtly Reformation’ koexistieren. Gewissermaßen läßt sich die ‘Courtly Reformation’ geradezu als übergeordneter und dominierende Diskurs beschreiben, der jedoch in seiner politischen Zielrichtung keineswegs festgelegt war. Dies prägte auch das Bild Wilhelms III., der bis weit ins 18. Jahrhundert hinein als protestantischer Heros im Sinne des Providentialismus gefeiert wurde, ohne daß er in seiner Qualität als von Gott oder vom Volk eingesetzter Monarch eindeutig festgelegt gewesen wäre."

 

Ein weiterer, in Zusammenhang mit dem vorgestellten Beitrag stehender Aufsatz desselben Autors über die Ursprünge des Begriffs "Glorious Revolution", in welchem ebenfalls auf Funeralschriften verwiesen wird, erschien unter dem Titel "Some Remarks on the Origins of the Term 'Glorious Revolution'" in der von der Manchester University Press veröffentlichten Zeitschrift "The Seventeenth Century", Band XXVII, Nr. 4 (Dezember 2012).

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