Hans Georg von Maltitz (hingerichtet 1604)
01.03.2012
Kategorie: Leben in Leichenpredigten
Mit dem Mantel der christlichen Liebe bedecken und verbergen – Todesstrafe und christliche Beerdigung

Titelblatt der Leichenpredigt auf Hans Georg von Maltitz [1/4]
Ioabi Svpplicivm. Joabs Rechtfertigung 1.Reg, 2. Erkläret/ und in einer besondern Leichpredigt außgelegt/ Als der weyland Edle Hans Georg von Maltitz/ den 2. Junij dieses 1604. Jares/ wegen vielfältiger geübten Verbrechungen/ am Leben mit dem Schwert/ In der Schönburgischen Herrschaft zu Glauchaw/ gestrafft und dernach Christlich/ wegen seiner vorhergehenden ernsten Bekehrung/ zur Erden bestattet worden. Auff befehl und begehren Der löblichen herrlichen Schönburgischen Regierung/ daselbst gehalten und publiciret/ Durch M. Martinvm Hammern/ Pfarrherr und Superintendenten der Schönburgischen Herrschaft/ Glauchisches theils [...]
Schon auf dem Titelblatt des Leichenpredigt-Drucks werden die heiklen Umstände des unglücklichen Lebens und Endes von Hans Georg von Maltitz (gest. 1604) deutlich angezeigt. Nach einem Mord wurde der Adlige von einem Gericht in Glauchau zum Tode verurteilt und auf dessen Befehl hin enthauptet. Dennoch erhielt von Maltitz eine christliche Beerdigung, denn er hatte vor seiner Hinrichtung ernsthaft Reue gezeigt.
Das ganze Ereignis bedurfte eines ausführlichen Berichts, der uns in Form der bei der Beerdigung gehaltenen Predigt von Superintendent Martin Hammer überliefert ist.[1] In der Darstellung wirkten die weltliche und kirchliche Obrigkeit der Stadt Glauchau zusammen, um ein Gerichtsurteil, einen gerichtlichen Vollzug und eine christliche Beerdigung zu erklären, zu rechtfertigen und als Exempel zu propagieren. Das daraus entstandene Dokument in Form der gedruckten Leichenpredigt widmete Martin Hammer den Räthen und wolverordneten Assessoren, d.h. den für das Gerichtsurteil verantwortlichen Funktionären, die darin den biblischen Beleg zur Rechtfertigung des Urteils lesen konnten.
Als Leichtext wählte der Verfasser die alttestamentarische Erzählung über General Joab. Dieser hatte König David bei dessen vielen Kämpfen stets zur Seite gestanden. Aber David fürchtete ihn – nicht nur wegen seiner Macht, sondern auch wegen seiner Unberechenbarkeit, denn Joab benutzte sein hohes Amt, um ungestraft Menschen – sogar Familienmitglieder – aus Rache, oder weil sie ihm in seiner Karriere im Wege standen, zu ermorden. Obwohl Joab sich im Asylbereich eines Heiligtums befand, ließ Salomo ihn nach dem Tode Davids verhaften und hinrichten, weil er sich auf die Seite von Salomons Gegner Adonias gestellt hatte.
Es geht also in dieser Predigt darum, mit Hilfe des biblischen Textes und vieler Anekdoten aus der Geschichte zu zeigen, dass auch berühmte Persönlichkeiten ihre gesellschaftliche Stellung dazu missbrauchen können, Mitmenschen zu töten, aber auch sie am Ende ihrer gerechten Strafe nicht entgehen werden. Beachtenswert ist dabei, dass der Prediger betont, wie solche Leute schon in jungen Jahren durch negative Einflüsse derartige Moralvorstellungen entwickeln. Am Ende des ersten Teils der Predigt warnt Hammer dann auch die Jugendlichen davor, diesen Weg einzuschlagen. Zwei weitere Predigtteile schildern, wie Joab in das Heiligtum flüchtete und dort gefangen genommen wurde. Der Prediger ist insbesondere darauf bedacht zu zeigen, warum Salomon das Recht hatte, Joab zum Tode zu verurteilen. Als Joab erkannte, dass sein Asyl ihn nicht vor den Feinden retten würde, bereitete er sich auf den Tod vor. Im vierten Teil der Predigt erzählt Hammer, wie mit der Leiche des hingerichteten Joabs umgegangen wurde. Man wütete nicht tyrannisch, sondern begrub Joab in seinem Vaters Haus. Die allgemeine Lehre: Bei Übeltätern, die Buße tun, soll man ihr Vergehen zwar bestrafen, aber nachher mit dem Mantel der christlichen Liebe bedecken und verbergen.
Mit diesem exegetischen Teil der Predigt ist die Basis für eine Rechtfertigung des Vorgehens der Behörden gelegt. In dem darauf folgenden Lebenslauf (der Applicatio, S. 48f.) vergleicht der Prediger immer wieder die biblische Geschichte mit dem Lebenslauf des Hingerichteten: Wie Joab war auch Hans Georg von Maltitz aus einem vornehmen und löblichen Geschlecht. Seine Eltern hatten ihn sorgfältig erzogen. Er wurde Page beim Landesherrn Wolf Graf von Schönburg und ging dann nach Wien in den Dienst des Grafen von Hardeck. Von dort aus hatte von Maltitz sich anschließend an vielen europäischen Höfen und in vielen Delegationen und Kriegsereignissen gebrauchen lassen. Er sei ein versuchter und wohlerfahrener Juncker gewesen, würdigt ihn der Prediger. Ein solch rastloses Leben kann aber auch dazu führen, dass man wilde, wüst und unbendig wird. In böser Gesellschaft sei der Junker in ein ganz wildes und wüstes Leben gerathen [...] Wie er denn auch letztlich ohne gegebene Ursache einen armen Mann hinderwerts um einer leichtfertigen Fettel willen erschossen habe.
Nach dem Mord musste die Obrigkeit eingreifen. Obwohl von Maltitz zuerst seine Unschuld beteuerte und für öffentlichen peinlichen Halsgericht allerley sich zu retten einwenden wolle, gestand er das Verbrechen, als man ihm die betreffenden gerichtlichen Untersuchungsakten zeigte. Die Personalia berichten weiter, von Maltitz habe sich daraufhin Christlich besonnen, [...] seine Sünden auf den Knien bereut und beweint, [...] und der gnädigen Herrschaft einen Fußfall getan. Während seiner letzten Mahlzeit ermahnte er die Schüler zum Gehorsam gegenüber den Lehrern und Obern, denn er machte für seinen ganzen Unfall die Verführung in der Jugend verantwortlich. In seinem Testament veerbte von Maltitz einen großen Teil seines Vermögens Kirchen, Schulen und dem Rat der Stadt Glauchau. Im Hinblick auf die Reue des Verurteilten konstatiert der Prediger: Dieweil nun sein End selig und Christlich gewesen als wird ihm billig mit Joab ein ehrliches Begräbnis gegönnt, in deren diese Predigt gehalten wurde.
Der gedruckten Predigt ist das betreffende Predigtkonzept beigefügt, in dem die Exegese und die Beweisführung noch einmal deutlich gezeigt werden. Dafür sind auch die Anmerkungen am Seitenrand gedacht. So steht z.B. bei der Passage über die Verurteilung von Maltitz (S. 50): Straff und Rechtfertigung des von Maltitz. Am Ende des Druckes folgen zwei Epicedien, die das Vorgehen von Behörden und Gericht nochmals als richtig bekräftigen.
Mit der Leichenpredigt lag ein Dokument vor, das geistlichen wie weltlichen Behörden den Ablauf und erfolgreichen Abschluss der Ereignisse bestätigte. Die Predigt gab Gelegenheit, ausführlich über die begangenen Verbrechen, das Strafverfahren und die innere Vorbereitung zum Sterben zu berichten. So fungieren Leichenpredigt und Lebenslauf zugleich als biographisches Memorial, als Rechtfertigung und als Exempel – und darum als wichtiges Element im kirchlichen wie auch städtischen Prozess.
Prof. Dr. CORNELIA NIEKUS MOORE ist emeritierte Professorin für deutsche und niederländische Sprache an der University of Hawaii, Mānoa (USA).
Bestand: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
Signatur: 6 A 6189, 1
Enthalten in: Katalog ausgewählter Leichenpredigten und sonstiger Trauerschriften in der Sächsischen Landesbibliothek Dresden (Marburger Personalschriften-Forschungen 19), Bd. 1, Sigmaringen 1995
Anmerkung:
[1] Der Volltext der Predigt ist abrufbar unter der URL:
http://dfg-viewer.de/v2/?set[mets]=http%3A//digitale.bibliothek.uni-halle.de%2Foai%2F%3Fverb%3DGetRecord%26metadataPrefix%3Dmets%26identifier%3D692565 (Zugriff: 11.01.2012), Digitalisiat der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), Exemplar mit der Sign.: an Pon Zb 343 (8).
Zitierweise: Cornelia Niekus Moore, Hans Georg von Maltitz (hingerichtet 1604). Mit dem Mantel der christlichen Liebe bedecken und verbergen – Todesstrafe und christliche Beerdigung, in: Leben in Leichenpredigten 03/2012, hg. von der Forschungsstelle für Personalschriften, Marburg, Online-Ausgabe: <http://www.personalschriften.de/leichenpredigten/artikelserien/artikelansicht/details/hans-georg-von-maltitz-hingerichtet-1604.html>
