Friedrich Casimir Graf von Hanau-Lichtenberg (1623-1685)
01.10.2009
Kategorie: Leben in Leichenpredigten
Pater Patriae oder Defensor Ecclesiae? – Herrschermemoria in mehrkonfessionellen Territorien
Allegorische Darstellung von Friedrich Casimir Graf von Hanau-Lichtenberg [1/3]
Verstarb in der Frühen Neuzeit der Landesherr eines mehrkonfessionellen Territoriums, so entstand in der Folge Trauerliteratur unterschiedlicher konfessioneller Provenienz. Ein eindrückliches Beispiel für die ungleiche konfessionsspezifische Wahrnehmung eines Regenten darin stellen die Leichen- und Gedächtnispredigten auf Friedrich Casimir Graf von Hanau-Lichtenberg (1623-1685)[1] dar, die in der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt aufbewahrt werden.
Aus der elsässischen Nebenlinie des Hanauer Hauses stammend, hatte Friedrich Casimir 1642 auch die Herrschaft in der streng calvinistisch geprägten Grafschaft Hanau-Münzenberg übernommen, wo er als Lutheraner gerade in der Residenzstadt Hanau nicht mit offenen Armen empfangen wurde. Angesichts einer sehr konfessionalistischen Kirchenpolitik, die auf Ausbreitung des Luthertums setzte, blieb das Verhältnis trotz mühsamer Vergleiche bis zuletzt außerordentlich gespannt.[2]
Der orthodox-lutherische Hofprediger Johannes Laurentius Langermann (1640-1716) war der Verfasser der insgesamt sehr panegyrischen Leichenpredigt. Darin geht er insbesondere auf die Herrscherpflichten der christlichen Obrigkeit ein, welche als Säugamme den Untertanen Frömmigkeit und Sittlichkeit vermitteln soll. Die diesbezüglichen Leistungen Friedrich Casimirs bewertet Langermann anhand der gräflichen Kirchenpolitik, die dahin strebte, den Unterthanen nicht nur zeitliche, sondern auch zuforderst ewige Wohlfarth und Seligkeit zu verschaffen, womit konkret all das, was zu Fortpflanzung und Erhaltung des wahren reinen Gottes-Dienstes und Lehr-Ambts in Kirchen und Schulen gehöret, gemeint ist, damit das Land voll Erkänntnüs des Herrn sey. Er hebt hierbei den heiß umstrittenen Bau der Johanneskirche in Hanau, Gemeinde- und Schulgründungen in verschiedenen münzenbergischen Orten sowie den administrativen Aufbau der lutherischen Landeskirche hervor. Die Nennung explizit lutherischer Merkmale betont zusätzlich die persönliche, sehr eifrige Frömmigkeit des Landesvaters.
Am Tag nach dem Begräbnis wurden in allen Kirchen, gleich welcher Konfession, Gedächtnispredigten gehalten. Die eher distanzierte Predigt des reformierten Hanauer Stadtpredigers Johannes Hakenius (1644-1701) unterscheidet sich sehr von derjenigen Langermanns. Er unterstreicht darin die Vergänglichkeit irdischer Herrschaft (denn der den Tod sendet, ist ein König aller Könige) und spricht recht allgemein von der richtigen Erkenntnis des wahren Glaubens, zu der viele Christen allerdings nicht gelangten. Hauptsächlich aber richtet er sich tröstend an die Witwe des Verstorbenen, die als Reformierte bei den Hanauern ungleich beliebter war als ihr Gatte. Als ihr Hofprediger tröstet Hakenius sie mit der Weisheit des alles lenkenden Gottes über den Verlust des Gemahls. Die eigene Betroffenheit bzw. die der Untertanen wird dagegen in wenigen Absätzen abgehandelt. Der Prediger geht nicht auf Friedrich Casimir als Person ein, sondern thematisiert den Umstand, dass das Haubt im Lande gefallen ist. Als quasi technischer Vorgang erscheint dies bei Hakenius als bedauerlich, aber eben unvermeidlich. Statt nun ausdrücklich Hoffnung auf das Seelenheil des Grafen zu geben, schreibt er lediglich mehrfach, dass dessen Witwe sich als von Gott geliebt betrachten könne. Was den Verstorbenen betrifft, ist zumindest im Titel von einem Friedlichen Hintritt die Rede und von der immerhin vorhandenen Sehnsucht des Grafen nach Seligkeit.
Obgleich Langermann den Verstorbenen etwas bemüht auch als Vatter des Vatterlandes würdigt, dessen Tod von allen treuen Untertanen beklagt würde, spiegeln beide Predigten deutlich konfessionalistische Grundhaltungen wider: Für die Lutheraner war Friedrich Casimir letztlich vor allem Verteidiger ihres Glaubens und eben kein Pater Patriae eines mehrkonfessionellen Gebietes, die Reformierten dagegen konnten ihre Abneigung selbst in einer vorgeschriebenen "Klag- und Trost-Predigt" nicht verbergen.
Das mehrkonfessionelle "nach-westfälische" Territorium erwies sich als offenbar schwer vereinbar mit den Normen einer Funeralliteratur, die den Landesherrn als Kirchenführer präsentieren wollte. Eine konfessionsneutrale Leichenpredigt war den Verfassern undenkbar, da sie den Regenten ganz selbstverständlich weiterhin aus einer theologischen Perspektive sahen.
INGO DONNHAUSER M.A. ist Stadtarchivar in Waldshut-Tiengen. Der Autor studierte Geschichte an der Philipps-Universität Marburg und war von 2009 bis 2010 Wissenschaftliche Hilfskraft an der Forschungsstelle für Personalschriften.
Bestand: Hessische Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt
Signatur: Gü 772
Enthalten in: Katalog der Leichenpredigten und sonstiger Trauerschriften in der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt (Marburger Personalschriften-Forschungen 11), Sigmaringen 1990
Anmerkungen:
[1] Cuno, "Münzenberg, Friedrich Kasimir", in: Allgemeine Deutsche Biographie 23 (1886), S. 38-41 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd102530750.html (Zugriff: 29.09.2009).
[2] Vgl. hierzu Paul Jung, Beiträge zur Kirchenpolitik des Grafen Friedrich Casimir von Hanau, in: Hanauisches Magazin 6 (1927(, S. 53-56, 61-63, 70-72; sowie zuletzt Reinhard Dietrich, Die Landes-Verfaßung in dem Hanauischen. Die Stellung der Herren und Grafen in Hanau-Münzenberg aufgrund der archivalischen Quellen, Hanau 1996.
Zitierweise: Ingo Donnhauser, Friedrich Casimir Graf von Hanau-Lichtenberg (1623-1685). Pater Patriae oder Defensor Ecclesiae? – Herrschermemoria in mehrkonfessionellen Territorien, in: Leben in Leichenpredigten 10/2009, hg. von der Forschungsstelle für Personalschriften, Marburg, Online-Ausgabe: <www.personalschriften.de/leichenpredigten/artikelserien/artikelansicht/details/friedrich-casimir-graf-von-hanau-lichtenberg-1623-1685.html>

