Christian Straßburg (1619-1676)
01.03.2014
Kategorie: Leben in Leichenpredigten
Regieren muß wol ein schweres Werck und eine grosse Last seyn [...] – Über die Schwierigkeiten des Amtes eines Bürgermeisters

Grundriss von Berlin und Cölln an der Spree (um 1650) [1/3]
Regieren muß wol ein schweres Werck und eine grosse Last seyn [...],[1] heißt es in der "Abdanckungs-Rede" für den kurfürstlich-brandenburgischen Kammergerichtsadvokaten und Bürgermeister der Residenzstadt Cölln an der Spree, Christian Straßburg. War dies lediglich ein Gemeinplatz, profund belegt mit Worten dreier antiker griechischer Redner und Staatsmänner? Sollte dies tatsächlich nur eine zwar passende, gleichwohl aber beliebige Ein- und Überleitung von den Eingangsworten zur äußerst ausführlichen Darstellung der Tugenden des Verstorbenen sein? Oder wollte der Verfasser, der deutsche Grammatiker und Rektor des Cöllnischen Gymnasiums zu Berlin, Johann Bödiker (1641-1695),[2] die Hinterbliebenen mit diesen Worten an einen bestimmten Umstand aus dem Leben des Verstorbenen erinnern? Etliches spricht für letztere Annahme.[3] Denn da ist zum einen neben der Abdankungsrede die Quelle des Lebenslaufes der Leichenpredigt auf Straßburg[4] aus der Feder des Konsistorialrates und Propstes zu St. Petri in Cölln an der Spree, Gottfried Lange (1640-ca. 1686/87).[5] Zum anderen aber sind im Landesarchiv Berlin die Publikenprotokolle der kurfürstlich-brandenburgischen Residenzstadt Cölln an der Spree überliefert,[6] aus denen ersichtlich wird, was Bödiker mit seinen Worten gemeint haben könnte. Doch zunächst zum Lebenslauf Straßburgs.
Geboren wurde Straßburg am 26. Januar 1619 in Berlin.[7] Sein Vater Jacob Straßburg (1562-1626) war dort seit 1611 Bürgermeister.[8] Seine Mutter Benigna (gest. 1632) entstammte dem wohlangesehenen Berliner Kaufmannsgeschlecht der Familie Krappe, die ursprünglich aus Mülheim bei Köln am Rhein in das Kurfürstentum Brandenburg gekommen war. Nach dem Tod des Vaters hat seine Mutter Vatersstelle vertreten/ und ihn fleißig zur Schule gehalten, indem er die beiden Landesschulen, das Berlinische Gymnasium zum Grauen Kloster und das Joachimsthalsche Gymnasium bei Eberswalde nordöstlich von Berlin, besuchte.[9] Der "Ehrengedächtniß" genannte Lebenslauf der Leichenpredigt versäumt nicht, die ihn in Berlin unterrichtenden Rektoren und Konrektoren namentlich zu erwähnen. In Wittenberg, im holländischen Leiden und an anderen Universitäten studierte Straßburg Jura, kehrte 1641 in seine Heimatstadt zurück und wurde am dortigen Kammergericht als Advokat angenommen, wo er sich vornehmlich Witwen-, Waisen- und Armensachen annahm. Im Jahre 1646 heiratete er die Kollegentochter Anna Elisabeth Krause (1629-1706),[10] mit der er in einunddreißigjähriger Ehe zwei Söhne und drei Töchter zeugte, von denen ihn zwei Töchter überlebten.
Im weiteren Verlaufe seines Lebens machte Straßburg ähnlich wie sein Vater und sein Schwager Karriere, indem er 1666 Cöllner Syndicus (oder auch Oberstadtschreiber), 1667 Landschaftssyndicus (oder auch landständischer Rechtsberater) und schließlich 1668 Cöllner Bürgermeister wurde, also das schwere Werk und die große Last des Regierens wohl auskostete.
Als nun im Jahre 1666 die Wahl eines neuen Cöllner Syndici anstand, fiel diese im Ratskollegium auf Straßburg, Worauf eine Vocation an H[er]rn Christian Straßburg aufgesezt und [...] zugeschikt worden. Die beyden Abgeordneten vom Rath bringen zum bescheide, daß sie bey H[er]rn Straßburgen gewesen, welcher noch zur zeit das Syndicat nicht angenommen, auch nicht gantz abgeschlagen[,] hette bedenkzeit genommen [...].[11] In der folgenden Zeit wurde hart zwischen Rat und Straßburg verhandelt.[12] Wie bereits erwähnt, waren Straßburgs Vater und Schwager Bürgermeister der Residenzstadt gewesen. Straßburg war also zu jener Zeit ein berechtigter Anwärter nicht nur auf das Amt des Oberstadtschreibers, sondern nicht zuletzt auch auf das des Bürgermeisters. Der Rat hatte demzufolge großes Interesse an ihm. Straßburgs Bedingungen für die Annahme des Amtes waren: zum einen den Eid nicht ablegen zu müssen. Dies war für ihn eine Frage der Ehre, da er als Advokat schon dem Kurfürsten geschworen hatte, und in Fällen wie diesen konnte die Eidesleistung erlassen werden. Zum anderen wollte er nichts mit der städtischen Jahresrechnung zu tun haben - eine Forderung, die für sich spricht, da er damit offen aussprach, dass er nicht in möglicherweise auftretende Finanzschwierigkeiten geraten wollte. Die dritte seiner Forderungen betraf eine Prozesssache, in die er in seiner Tätigkeit als Anwalt involviert war. Und als letztes wollte er jederzeit von dem ihm angetragenen Amt zurücktreten können. Auch diese Option sollte ihm freie Hand gewähren für den Fall, dass das Amt nicht auszuschließende Schwierigkeiten bereiten würde. Straßburg konnte sämtliche Forderungen durchsetzen und war es zufrieden. Aber auch der Rat konnte zufrieden sein, denn er hatte innerhalb kürzester Zeit einen fähigen, sachkundigen und honorigen Nachfolger für das vakant gewordene Amt gefunden.
Die Worte vom schweren Werk und der großen Last des Regierens, die Bödiker in seiner Abdankungsrede gebrauchte, werden also vermutlich für die Hinterbliebenen wie für die wissenden Zeitgenossen nur allzu verständlich gewesen sein. Dem heutigen Leser offenbaren sie sich nur durch den Zufall der ergänzenden überlieferten Quelle der Publikenprotokolle. Denn der Lebenslauf der Leichenpredigt weiß von diesen Dingen lediglich zu berichten, dass Straßburg Anno 1666. [...] zum Sydinco allhier in Cölln/ [...] bestellet/ auch nachgehends Anno 1668. zum Bürgermeister hieselbst in Cölln/ erwählet worden: Welchen Aemptern er treulichst fürgestanden/ und keiner Arbeit und Mühe sich verdriessen lassen.
Insofern sind also sowohl der Lebenslauf der Leichenpredigt als auch die Leichabdankung beredte Beispiele dafür, dass es den Verfassern dieser Schriften darum ging, schablonisierte, gleichsam mit individuellen Inhalten gefüllte vorbildliche und nachahmenswerte Verhaltensmuster und Ideale vor der Hörer- und Leserschaft darzustellen und zu entwerfen.[13] Denn dieser Brauch besaß, wie überhaupt die Dichtung im deutschen Barock, eine gesellschaftliche Funktion, in diesem Falle den der Bewältigung von Trauer.[14] So hatte sich seit dem späten 16. Jahrhundert bei der Trauerfeier die eigenständige Abdankungsrede oder sogenannte Leichabdankung eines Laien etabliert und seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, vor allem aber in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts zu einem Genre eigener Art entwickelt.[15] Die Leichabdankung gewann im Verlaufe des 17. Jahrhunderts mehr und mehr an Bedeutung und konnte ein wichtiger Bestandteil einer Trauer- und Begräbnisfeier sein. Sie wurde wie die Leichenpredigt in Druck gegeben und hatte das Anliegen, im Namen des Verstorbenen und dessen Familie den Beteiligten des Trauerzuges für ihr Geleit zu Ehren des Toten zu danken.
So sind der Lebenslauf der Leichenpredigt und die Leichabdankung im Falle des verstorbenen Bürgermeisters Christian Straßburg mustergültige Beispiele ihrer selbst: Der den Lebenslauf formulierende Pfarrer füllte diesen mit den üblichen Zahlen, Daten und Fakten. Der die Leichabdankung verfassende Laie hingegen fasste derartige Informationen eher summarisch und sehr kurz zusammen. Er beließ es im Positiven wie im Negativen bei Andeutungen, die nur diejenigen verstehen konnten, die mit dem Verstorbenen vertraut gewesen waren. Es scheint, als ob Christian Straßburg es sich in seinem Regierungsamt nicht leicht gemacht, dieses vielmehr sehr ernst genommen und es durchaus als Bürde empfunden hatte. Die Nachwelt sollte dessen durchaus gewahr werden.
Dr. CHRISTIAN SCHMITZ ist Historiker in Berlin. Im Mittelpunkt seiner Forschungen stehen insbesondere auch Untersuchungen zu Leichenpredigten und sonstiger Funeralliteratur der Frühen Neuzeit, u.a. veröffentlichte er in der Zeitschrift Daphnis eine umfangreiche Arbeit über "Leichabdankungen als Quelle historischer Wissenschaften" (vgl. Anm. 3). Im Jahr 2002 nahm Christian Schmitz als Referent am 4. Marburger Personalschriften-Symposion teil.
Bestand: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Signatur: Conc.fun. 255, 18a
Enthalten in: Manfred von Tiedemann (Bearb.), Katalog der Leichenpredigtensammlung der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek in Göttingen, Bd. 1, Göttingen 1954
Anmerkungen:
[1] Vgl. hier und im Folgenden Johann Bödiker, Abdanckungs-Rede, in: Gottfried Lange, Die freudige Vergnügung eines Christen/ im Leben und Sterben [...], Cölln an der Spree 1676, S. 99-113, hier Zitat S. 104 (VD17 7:707733H), Digitalisat der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, PURL (Werk): http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN686101065 (Zugriff: 11.02.2014).
[2] Vgl. zu diesem Wilhelm Scherer, "Bödiker, Johann", in: Allgemeine Deutsche Biographie 3 (1876), S. 15 [Onlinefassung]; URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd118660578.html?anchor=adb (Zugriff: 11.02.2014); und Peter von Polenz, Deutsche Sprachgeschichte vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart, Bd. 2: 17. und 18. Jahrhundert (De-Gruyter-Studienbuch), Berlin/New York 1994, S. 155.
[3] Vgl. hierzu ausführlich Christian Schmitz, Leichabdankungen als Quelle historischer Wissenschaften, in: Daphnis. Zeitschrift für Mittlere Deutsche Literatur und Kultur der Frühen Neuzeit (1400-1750) 38 (2009), H. 1-2, S. 277-308; und Ders., Ratsbürgerschaft und Residenz. Untersuchungen zu Berliner Ratsfamilien, Heiratskreisen und sozialen Wandlungen im 17. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 101), Berlin/New York 2002, insbesondere S. 209-213, Ahnentafel 42: Straßburg/Krause und Verwandtschaftstafeln 2, 4 und 9.
[4] Lange, Die freudige Vergnügung (wie Anm. 1).
[5] Vgl. zu diesem Otto Fischer (Bearb.), Evangelisches Pfarrerbuch für die Mark Brandenburg seit der Reformation, hg. vom Brandenburgischen Provinzsynodalverband, Bd. 2, Teil 1, Berlin 1941, S. 478.
[6] Vgl. Landesarchiv Berlin (im Folgenden LA Berlin), A Rep. 500, Nr. 8, Publikenprotokolle Cöln 1657-1667.
[7] Vgl. hier und im Folgenden den Lebenslauf der Leichenpredigt von Lange, Die freudige Vergnügung (wie Anm. 1), S. 90-95; ferner Johann Christoph Müller/Georg Gottfried Küster, Johann Christoph Müllers [...] und Georg Gottfried Küsters [...] Altes und Neues Berlin: das ist: vollständige Nachricht von der Stadt Berlin, derselben Erbauern, Lage, Kirchen, Gymnasis; ingleichen von den Königlichen, und anderen öffentlichen Gebäuden [...]; in fünff Theile verfasset, mit Kupffern gezieret, und nöthigen Registern versehen, Teil 4, Berlin 1769, Sp. 420, 444 (VD18 10734163), Digitalisat der Staatsbibliothek zur Berlin - Preußischer Kulturbesitz, PURL (Werk): http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00014F2800000000 (Zugriff: 11.02.2014); und Hans Saring, Die Mitglieder des Kammergerichts zu Berlin unter dem Großen Kurfürsten, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 54 (1943), S. 69-114 und S. 217-256, insbesondere S. 227.
[8] Vgl. zu diesem Nicolaus Elerdt, Leichenpredigt auf Jacob Straßburg, Berlin 1626 (Domstiftsarchiv Brandenburg/Havel, G: E 3, 11, 2; Zentral- und Landesbibliothek Berlin - Personalschriftensammlung des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster (Streitsche Stiftung), GKl PSS 64 / 7).
[9] Vgl. zu diesen Friedrich Nicolai, Beschreibung der Königlichen Residenzstädte Berlin und Potsdam aller daselbst befindlicher Merkwürdigkeiten und der umliegenden Gegend, Bd. 2, 3. Aufl., Berlin 1786 (ND Berlin 1968), S. 728f., 736-738.
[10] Vgl. zu dieser Ferdinand Helffreich Lichtscheid, Leichenpredigt auf Anna Elisabeth Straßburg, geb. Krause, Cölln an der Spree [1707] (hier verwendet das Exemplar bei Fritz Roth, Restlose Auswertung von Leichenpredigten und Personalschriften für genealogische und kulturhistorische Zwecke, Bd. 8, Boppard/Rhein 1974, S. 106, R 7141).
[11] LA Berlin, A Rep. 500, Nr. 8 (wie Anm. 6), S. 593.
[12] Vgl. hier und im Folgenden ebd., S. 585-598.
[13] Vgl. hierzu in diesem Sinne zuletzt und ausführlich Cornelia Niekus Moore, Patterned Lives. The Lutheran Funeral Biography in Early Modern Germany (Wolfenbütteler Forschungen 111), Wiesbaden 2006.
[14] Vgl. hierzu und im Folgenden Schmitz, Leichabdankungen (wie Anm. 3), S. 282-295.
[15] Vgl. Franz M. Eybl, Leichenrede, in: Gert Ueding (Hg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 5, Tübingen 2001, Sp. 145-151, insbesondere Sp. 147f.
Zitierweise: Christian Schmitz, Christian Straßburg (1619-1676). Regieren muß wol ein schweres Werck und eine grosse Last seyn [...] – Über die Schwierigkeiten des Amtes eines Bürgermeisters, in: Leben in Leichenpredigten 03/2014, hg. von der Forschungsstelle für Personalschriften, Marburg, Online-Ausgabe: <http://www.personalschriften.de/leichenpredigten/artikelserien/artikelansicht/details/christian-strassburg-1619-1676.html>
